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München, 2.12.2015 | 10:30 | kro
Verstirbt ein Arbeitnehmer, können die Erben einen finanziellen Ausgleich für den noch offenen Urlaubsanspruch vom Arbeitgeber einfordern. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor. Dieses widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.