Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Urteil: Ungekürzter Urlaubsanspruch bei kurzer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

München, 21.10.2015 | 11:40 | kro

In den Fällen, in denen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei einer Firma nach einer kurzen Unterbrechung bereits feststeht, haben Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen, ungekürzten Urlaub. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag entschieden.
 

Justitia Statue blauer HimmelDas BAG stärkt die Rechte von Arbeitnehmern in puncto Urlaubsanspruch.
Im verhandelten Fall war ein Mann laut BAG-Mitteilung seit Januar 2009 in einem Betrieb beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag waren 26 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche festgeschrieben. Der Mann kündigte seine Stelle zum 30. Juni 2012. Die beiden Parteien schlossen daraufhin einen neuen Arbeitsvertrag mit Wirkung ab dem 2. Juli 2012. Das Arbeitsverhältnis hat demnach einen Tag lang nicht bestanden. Der Arbeitgeber kündigte dem Angestellten fristlos am 12. Oktober 2012 und gewährte ihm für 2012 drei Tage Urlaub.

Strittig war daraufhin die Frage, ob der beklagte Arbeitgeber verpflichtet ist, weitere Urlaubstage finanziell auszugleichen. Aus Sicht des Unternehmens hatte mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein neuer, urlaubsrechtlich unabhängiger Zeitraum begonnen. Der Arbeitnehmer habe daher für beide Anstellungszeiträume jeweils nur einen Teilurlaubsanspruch erworben.

Das BAG hat der Klage des ehemaligen Mitarbeiters stattgegeben. Die Urteilsbegründung: Steht vor Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses bereits fest, dass dieses nur für einen kurzen Zeitraum unterbrochen wird, entsteht ein Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub – sofern das zweite Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet. Die Wartezeit ist in §4 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Demnach wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erworben.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung