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München, 19.2.2015 | 17:05 | kro
Arbeitgeber dürfen Angestellte, die sich krankgemeldet haben, nicht ohne Weiteres von Detektiven überwachen lassen. Nur bei einem konkreten, auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ist diese Maßnahme rechtens. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag entschieden und der Überwachung von Mitarbeitern damit enge Grenzen gesetzt.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.