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Urteil: Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Heizkostenabrechnung

München, 18.11.2016 | 09:37 | che

Erhält ein Vermieter von seinem Energiedienstleister eine fehlerhafte Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung und zahlen seine Mieter dadurch zu viel, hat er Anspruch auf Schadensersatz. So lautet ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin.

Eine Person prüft die Nebenkostenabrechnung.Urteil: Erstellen Energielieferanten eine fehlerhafte Abrechnung, können Vermieter Schadensersatz verlangen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Energiedienstleister für eine Wohnanlage eine fehlerhafte Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung erstellt. Infolgedessen verlangte der Vermieter – wie er später feststellte – zu viel von seinen Mietern. Um diesen die zu viel gezahlten Nebenkosten in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zurückzahlen zu können, verklagte er den Energielieferanten auf Schadensersatz.

Mit Erfolg: Sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin gaben dem Vermieter recht. Er habe die Rückzahlung an seine Mieter, die aus der fehlerhaften Abrechnung resultierte, nicht verweigern können. Deshalb habe er gemäß § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch einen Anspruch auf Schadensersatz.

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