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Rabattsystem in der Rechtsschutzversicherung: HUK-Coburg kassiert juristische Schlappe

München, 4.7.2012 | 16:01 | tei

Die HUK-Coburg hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg eine Niederlage erlitten: Die Richter gaben der Rechtsanwaltskammer München Recht, die gegen ein Rabattsystem des Versicherers geklagt hatte. Kunden der HUK-Coburg erhalten Vergünstigungen in der Rechtsschutzversicherung, wenn sie der Anwaltsempfehlung des Unternehmens folgen. Die Klägerin sieht darin eine unzulässige Einschränkung der freien Anwaltswahl. Die Richter des OLG vertraten in ihrem Urteil denselben Standpunkt, ließen jedoch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu.

Rechtsschutzversicherung Urteil: Rabatte der HUK-Coburg unzulässigDas OLG Bamberg erklärte das umstrittene Rabattsystem der HUK-Coburg für unzulässig.
Die HUK-Coburg teilte bereits mit, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen. Die Entscheidung des OLG zwinge das Unternehmen, die eigenen Kunden schlechter als bislang zu behandeln, sagte Ulrich Eberhard, Vorstandsmitglied der HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung. Dies entspreche nicht der wirtschaftlichen Realität. Zudem sei die Kernfrage des Rechtsstreits von den Richtern nicht hinreichend geklärt worden. Letztlich müsse geklärt werden, ab wann die freie Entscheidung eines Kunden durch ein Belohnungssystem unzulässig beeinflusst werde.

Die Rechtsanwaltskammer München begrüßte hingegen die Entscheidung der Bamberger Richter. Präsident Hansjörg Staehle sagte laut einer Mitteilung, dass die freie Anwaltswahl ein gesetzlich festgeschriebenes Recht der Versicherungsnehmer sei. Dieses dürfe nicht dadurch unterlaufen werden, dass deutliche Nachteile für diejenigen entstehen, die ihr Recht in Anspruch nehmen. Die Klage wurde auch von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.

Bereits im November des vergangenen Jahres hatte der Rechtsstreit für Aufsehen gesorgt. Damals hatte das Landesgericht Bamberg die Klage als unbegründet zurückgewiesen - die Anwaltskammer ging daraufhin in Berufung. Nun muss sich der BGH als oberstes Zivilgericht mit dem Fall befassen. Sollten die Karlsruher Richter der Klägerin Recht geben, hätte dieses Urteil auch Auswirkungen auf die Rabattsysteme anderer Rechtsschutzversicherer.

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