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Urteil: Kündigung bei Unterstützung der Konkurrenz rechtens

München, 9.11.2015 | 14:52 | kro

Leitet ein Arbeitnehmer eine Kundenanfrage an einen Wettbewerber des Arbeitgebers weiter, kann ihm fristlos gekündigt werden. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor, über das unter anderem Süddeutsche Online berichtet.
 

Laptop HandDie Weiterleitung einer Kundenanfrage an die Konkurrenz kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Im verhandelten Fall hat eine Angestellte eine Kundenanfrage an die private E-Mail-Adresse eines Kollegen weitergeleitet. Dieser war in diesem Zeitraum dabei, eine Firma zu gründen, die in Konkurrenz zum gemeinsamen Arbeitgeber stand.

Als der Arbeitgeber von der weitergeleiteten Anfrage erfuhr, kündigte er der Mitarbeiterin fristlos. Diese ging gerichtlich dagegen vor. Ihre Argumentation: Ihr Kollege sei bei ihrem Arbeitgeber auch für solche Anfragen zuständig.

Das Landesarbeitsgericht entschied jedoch zugunsten des Arbeitgebers. Die Urteilsbegründung: Mitarbeitern eines Unternehmens sei grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Arbeitgeber verboten. Dies gelte auch dann, wenn man selbst nicht in den Wettbewerb zum Arbeitgeber trete, aber dessen Konkurrenz unterstütze. Die hierbei geschehene Pflichtverletzung sei so schwerwiegend, dass eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sei.
 

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