Ihre persönliche Versicherungsberatung
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 23.4.2015 | 13:10 | mtr
Vereinssportler, die keine Vergütung sondern beispielsweise lediglich einen Fahrtkostenersatz erhalten, gelten als Beschäftigte und sind während ihrer Sportausübung über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Eine Trainingsverletzung ist dementsprechend als Arbeitsunfall zu werten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die Sportler durch einen Vertrag mit dem Management des Teams zu Tätigkeiten verpflichtet haben, die über die reine Sportausübung hinausgehen (zum Beispiel Werbetätigkeiten). Das hat das Bundessozialgericht am Donnerstag entschieden.
Die Zahl an Spam-Mails erreicht 2024 ein neues Hoch. Für Empfänger steigt damit das Risiko, finanziellen Schaden zu nehmen, weil Spam zunehmend schwerer zu erkennen ist. Hier erfahren Sie, welche Arten von Spam-Mails es gibt und wie Sie sich am besten davor schützen können.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.