Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Urteil: Gewährung von Einheimischen-Rabatt für Therme rechtswidrig

München, 23.8.2016 | 16:18 | che

Ein Freizeit-Thermenbad in Bayern gewährte Einheimischen eine Eintrittsermäßigung, die für auswärtige Besucher nicht galt. Ein österreichischer Besucher fühlte sich ungerecht behandelt und zog vor Gericht. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm nun recht.

Pool im Innenbereich eines ThermenbadesLaut Bundesverfassungsgericht dürfen Einheimischen keine Sepzialrabatte gewährt werden.
Ein zehn Jahre andauernder Rechtsstreit wurde nun von höchster Instanz beendet: Ein Österreicher hatte gegen den Rabatt eines bayerischen Thermalbades in Höhe von 2,50 Euro geklagt, der ausschließlich Einwohnern aus fünf angrenzenden Heimatgemeinden gewährt wurde. Nachdem seine Klage vor dem Amtsgericht Laufen keinen Erfolg hatte, legte er – ebenfalls erfolglos – Berufung ein.

Er reichte eine Verfassungsbeschwerde ein und das mit Erfolg. Die Betreiber des Thermenbades verstießen mit ihrer diskriminierenden Preisgestaltung gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3, Abs. 1 GG), argumentierten die Richter des Bundesverfassungsgerichts.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung