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Urteil Eselbiss: Tierhalter muss Schaden an Sportwagen bezahlen

München, 2.10.2017 | 11:08 | che

Für die Schäden an einem Sportwagen, verursacht durch einen Eselbiss, müssen die Besitzer des Tieres haften. So lautet ein aktuelles Urteil des Landgerichts Gießen.

Ein Esel auf einer KoppelBeschädigt ein Esel ein fremdes Fahrzeug, kommt die Tierhalterhaftpflicht des Besitzers dafür auf.
Im vorliegenden Fall hatte der Besitzer eines Sportwagens geklagt. Im vergangenen Jahr war der Fahrer während eines Wendemanövers nah an eine Koppel geraten, auf der sich ein Esel befand. Das Tier biss zweimal herzhaft zu und verursachte dabei einen Schaden in Höhe von 5.800 Euro.

Da seine Versicherung nicht dafür aufkam, zog der Mann vor Gericht, um die Kosten für die Reparatur vom Tierhalter beziehungsweise dessen Tierhalterhaftpflicht einzufordern. Die Richter gaben der Klage statt. Es sei kein Verschulden des Fahrers erkennbar, weshalb die Besitzer des Tieres für den Schaden haften müssten.
 

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