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München, 13.7.2016 | 15:56 | che
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags einer Sparkasse aus dem Jahr 2008 ungültig ist. Die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist seien für den Verbraucher nicht ausreichend deutlich gewesen. Damit stärkt das Gericht die Verbraucherrechte und ermöglicht es vielen Kreditnehmern, aus alten hochverzinsten Darlehensverträgen auszusteigen.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.