Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

BGH-Urteil zum Widerruf von Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung für ungültig erklärt

München, 13.7.2016 | 15:56 | che

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags einer Sparkasse aus dem Jahr 2008 ungültig ist. Die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist seien für den Verbraucher nicht ausreichend deutlich gewesen. Damit stärkt das Gericht die Verbraucherrechte und ermöglicht es vielen Kreditnehmern, aus alten hochverzinsten Darlehensverträgen auszusteigen.
 

BGH-Urteil: Die Widerrufsbelehrung einer Sparkasse ist aufgrund unklarerer Formulierungen ungültig.Urteil BGH: Die Widerrufserklärung einer Sparkasse ist wegen unklarer Formulierungen zur Widerrufsfrist ungültig.
Die Richter des BGH begründeten ihre Entscheidung mit der unklaren Formulierung der Widerrufsbelehrung, dass die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginne. Dies führe bei Verbrauchern zu Verwirrung um den tatsächlichen Beginn dieser Frist. Zudem beinhaltete der Text Fußnoten mit dem Hinweis, dass die Frist im Einzelfall zu prüfen sei. Deshalb konnte die Sparkasse sich im Verfahren nicht darauf berufen, einen Mustertext des Gesetzgebers verwendet zu haben.

Unter bestimmen Voraussetzungen sind Darlehensverträge widerrufbar

Mit der Entscheidung des BGHs sind solche Darlehensverträge auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufbar. Gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen könnten so tausende Kunden aus laufenden Verträgen aussteigen.

Allerdings: Nur Kunden, die ihren Darlehensvertrag vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen und ihren Vertrag spätestens am 22. Juni 2016 widerrufen haben, profitieren von dem Urteil. Danach gilt das sogenannte ewige Widerrufsrecht auch bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht mehr.

Verbraucherschützer hatten vor dem Urteil Kreditnehmer dazu aufgerufen, ihre Darlehensverträge vorsorglich zu widerrufen. Wer dieser Aufforderung nachgekommen ist, könnte nun von dem BGH-Urteil profitieren.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung