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Steuererklärung: Gassi gehen ist steuerlich absetzbar

München, 13.9.2017 | 09:56 | che

Wer einen Tierbetreuer einstellt, damit dieser mit dem Hund spazieren geht, kann die Kosten dafür in der Steuererklärung geltend machen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Hessen hervor.

Frau geht mit Hund spazierenWer einen Hundesitter beauftragt, kann die Kosten von der Steuer absetzen.
Eine Hundebesitzerin hatte die Kosten für das Spazierenführen ihres Hundes bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung angegeben. Das Finanzamt lehnte den Bescheid mit der Erklärung ab, dass nur die Betreuung innerhalb der Grundstücksgrenzen absetzbar sei. Die Frau zog vor Gericht.

Mit Erfolg – das Finanzgericht Hessen gab der Klage statt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es ausschlaggebend sei, ob die Dienstleistung im Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehe. Das Ausführen des Hundes sei eine regelmäßig anfallende hauswirtschaftliche Tätigkeit und somit steuerlich absetzbar.

Das Finanzamt hat Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, sodass nun der Bundesfinanzhof abschließend über den Fall entscheiden muss.

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