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Rechtsschutzversicherung auch bei Kfz-Angelegenheiten hilfreich

München, 27.8.2010 | 12:00 | tei

Wie schnell ein Unfall entsteht, erfahren jährlich Millionen von Fahrzeughaltern am eigenen Leib. Die ganze Aufregung und entstandenen Schäden sind jedoch oft nicht die einzigen Probleme, die aus einem Unfall entstehen können.

Wer nach einem Unfall verklagt wird, kann sich mit der Rechtsschutzversicherung viel Ärger ersparen.Wer nach einem Unfall verklagt wird, kann sich mit der Rechtsschutzversicherung viel Ärger ersparen.
Der Gesetzgeber hat den Abschluss einer Haftpflichtpolice für Fahrzeughalter zwingend vorgeschrieben - und das nicht ohne Grund. Wer einen Unfall verschuldet, muss nicht nur für die Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen, sondern auch für die Schäden, die dem Unfallopfer entstanden sind. Oft kommen hier schnell enorm hohe Summen zusammen, die den Fahrzeughalter an den Rand seiner finanziellen Existenz bringen könnten.

Hier greift die Haftpflichtversicherung schadensregulierend ein. Doch was passiert, wenn der Unfallverursacher zusätzlich vom Unfallopfer verklagt wird? Für einen solchen Fall empfiehlt sich der Abschluss einer Kfz-Rechtsschutzversicherung. Bereits für einen geringen monatlichen Beitrag kann man sich dadurch jede Menge Ärger und Folgekosten ersparen. Grundsätzlich sollte man zunächst versuchen, den Gang zum Gericht wenn möglich zu vermeiden.

Ist eine Gerichtsverhandlung unvermeidlich, hat man mit der Rechtsschutzversicherung einen zuverlässigen Partner - sowohl im Streit um Strafzettel als auch in Fällen fahrlässiger Körperverletzung oder dergleichen. Die Versicherung deckt auch indirekte Kosten ab, die zum Beispiel bei der Fahrt zu einem ausländischen Gericht oder für Kautionen und notwendige Gutachten entstehen. Selbst die Kosten für einen verlorenen Prozess sind im Leistungsumfang inbegriffen.

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