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Rechtsschutzversicherung: Ungeimpften Kindern darf Schulbesuch verweigert werden

München, 14.5.2010 | 17:15 | sge

Urteil Verwaltungsgericht Berlin: Das Gesundheitsamt darf nicht geimpfte Kinder im Falle der potentiell tödlichen Masern vom Unterricht ausschließen.

Beim Thema Impfung gehen die Meinungen in der Bevölkerung weit auseinander. Manche richten sich nach den Empfehlungen der Impfkommission, andere wiederum haben Angst vor Nebenwirkungen und gehen ungeschützt durchs Leben. So häufen sich von Zeit zu Zeit auch wieder Masernfälle an deutschen Schulen. Die Krankheit ist gefährlich und kann tödlich enden. Selbst wenn sie überstanden ist, kann es noch Jahre später zu Komplikationen kommen.

Masernfälle gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten. Das Gesundheitsamt nimmt diese Fälle aufgrund der Komplikationshäufigkeit sehr ernst und kann zum Schutz der Allgemeinheit betroffene Schulen ganz schließen oder nicht geimpfte Schüler vorübergehend vom Unterricht ausschließen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin stellte diesen Sachverhalt noch einmal klar. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz. Auf dessen Basis dürfen die Gesundheitsämter zeitlich begrenzte Betreuungsverbote aussprechen.

Die Klage einiger Eltern, die dieses Vorgehen für unzumutbar hielten, wurde abgewiesen, die Anordnung des Gesundheitsamtes zum Ausschluss der Schüler vom Unterricht nicht zurückgenommen. Das Gericht wies darauf hin, dass der Schutz der Allgemeinheit hier über den individuellen Interessen der Eltern stünde. Vorübergehende Engpässe in der Kinderbetreuung seien in Kauf zu nehmen.
 

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