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BGH-Urteil: Online-Dienste dürfen online gekündigt werden

München, 19.7.2016 | 10:48 | kro

Wer online eine Mitgliedschaft bei einer Dating-Börse abgeschlossen hat, darf diese auch übers Internet kündigen. Vertragsklauseln, die eine Kündigung nur per Fax oder Brief erlauben, sind unwirksam. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
 

Laptop HandEine online abgeschlossene Mitgliedschaft bei einer Dating-Börse kann auch online gekündigt werden,
Im verhandelten Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine Online-Partnerbörse. Diese erlaubte die Kündigung der Mitgliedschaft ausschließlich per Post oder Fax mit eigenständiger Unterschrift – die elektronische Form per E-Mail war explizit ausgeschlossen.

Die Verbraucherzentrale sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Denn die Anmeldung, Zusendung der Geschäftsbedingungen, Bezahlung sowie die Partnervermittlung erfolgten schließlich ebenfalls über das Internet. Der BGH gab dem Verbraucherverband recht.

Ab Oktober wird das Kündigen von Verträgen dank einer Verschärfung der zugrunde liegenden Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch generell einfacher. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Kündigungen oder andere Erklärungen von Verbrauchern dann an keine strengere Form als die Textform geknüpft sein. Eine einfache E-Mail ist künftig ausreichend.
 

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