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Neues Gesetz: Bundesrat billigt Live-Übertragung von Gerichtsverfahren

München, 22.9.2017 | 14:18 | kro

Gerichtsverfahren können künftig live übertragen werden. Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes Gesetz gebilligt, das der Bundestag bereits im Juni beschlossen hatte.

Altmodisches TonbandgerätGerichtsverhandlungen dürfen künftig übertragen werden.
Das sogenannte Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit lockert das seit dem Jahr 1964 geltende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass für Journalisten künftig Tonübertragungen in Medienarbeitsräume möglich sind.

Zudem kann die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen im Fernsehen und Radio ausgestrahlt werden. Bei zeitgeschichtlich besonders relevanten Verfahren erlaubt das Gesetz darüber hinaus Tonaufnahmen von Verhandlungen zu historischen und wissenschaftlichen Zwecken.

Ob es zur Übertragung beziehungsweise Aufzeichnung kommt, entscheidet das jeweilige Gericht im Einzelfall. Um eine Verzögerung des Verfahrens auszuschließen, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar.

Das Gesetz schafft überdies Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. Künftig ist im gesamten gerichtlichen Verfahren der Einsatz von Gebärdendolmetschern möglich – ohne Kosten für die betroffenen Personen.

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