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Urteil Arbeitsrecht: Morddrohung rechtfertigt fristlose Kündigung

München, 17.8.2016 | 09:31 | kro

Mitarbeitern, die ihren Vorgesetzten massiv bedrohen, darf fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf am Montag entschieden.
 

Altmodisches Telefon vor dunklem HintergrundWer seinen Chef telefonisch bedroht, kann fristlos entlassen werden.
Im verhandelten Fall warf ein Arbeitgeber seinem Angestellten vor, ihn in einem Telefonat mit den Worten „Ich stech‘ dich ab“ bedroht zu haben. Der Anlass dafür seien frühere Konflikte der beiden Herren anlässlich einer Personalratswahl gewesen. Dem Mitarbeiter wurde daraufhin fristlos gekündigt, wogegen dieser sich gerichtlich zur Wehr setzte – ohne Erfolg.

Der Vorgesetzte argumentierte, dass er den Kläger eindeutig an seiner markanten Stimme erkannt habe. Zudem sei seine Telefonnummer nur wenigen Personen bekannt. Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand für die Düsseldorfer Richter fest, dass der Mitarbeiter den Droh-Anruf getätigt hat.

Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich dabei um einen erheblichen Verstoß des Angestellten gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine Weiterbeschäftigung sei aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung des Vorgesetzten nicht weiter zumutbar. Eine vorherige Abmahnung sei aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung nicht nötig.
 
 

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