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Urteil zum Mietrecht bei Modernisierung: Monatelanger Auszug aus Wohnung nicht zumutbar

München, 26.4.2016 | 11:15 | kro

Mieter müssen vom Vermieter geplante Modernisierungsmaßnahmen nicht dulden, wenn sie dafür monatelang aus ihrer Wohnung ausziehen müssten. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
 

Justitia mit Waage und SchwertLaut einem aktuellen Urteil ist ein monatelanger Auszug für Mieter unzumutbar.
Im verhandelten Fall plante der Vermieter umfassende Modernisierungsmaßnahmen. Unter anderem sollten in der Mietwohnung die Wasser- und Abwasserleitungen und eine Fernwärmestation erneuert, das Badezimmer umgebaut und Elektroleitungen ausgetauscht werden.

Deswegen sollte der Mieter für mehrere Monate ausziehen. Dieser weigerte sich jedoch und der Vermieter zog gegen ihn vor Gericht. Das Landgericht Berlin urteilte – ebenso wie das Amtsgericht Berlin in erster Instanz – zugunsten des Mieters.

Die Urteilsbegründung: Zwar sei ein Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet, vom Vermieter geplante Erhaltungsmaßnahmen an der Wohnung zu dulden. Jedoch sehe das Gesetz vor, dass diese Pflicht bei einer unzumutbaren Härte entfalle. Dies war aus Sicht der Berliner Richter der Fall: Die gesamte Wohnung für einen Zeitraum von mehreren Monaten zu verlassen, könnten weder die Belange des Vermieters noch Gründe des Klimaschutzes durch eine eventuelle Energie-Ersparnis rechtfertigen.

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