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Urteil Arbeitsgericht: Kürzung der Betriebsrenten bei Insolvenz nicht zulässig

München, 8.8.2016 | 10:26 | che

Im Falle einer Insolvenz dürfen Unternehmen die Betriebsrenten nicht kürzen. So entschied es das Kölner Arbeitsgericht in einem aktuellen Urteil. Auch eine befristete Kürzung ist demnach nicht zulässig.

Richterhammer mit Geldscheinen und WaageAuch bei Insolvenz eines Unternehmens dürfen Betriebsrenten nicht gekürzt werden.
Rund 190 Betriebsrentner hatten gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber geklagt, der aufgrund eines Sanierungsplans infolge einer Insolvenz die Betriebsrenten befristet auf vier Jahre um 15 Prozent gekürzt hatte. Das Arbeitsgericht in Köln gab den Klägern recht.

Laut der 1999 eingeführten Insolvenzordnung sei es nicht mehr erlaubt, die Betriebsrenten aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage zu kürzen oder gar zu streichen. Die gezahlten Beiträge und damit die Rentenbezüge müssen für die Rentner in diesem Fall gesichert sein.

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