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Kollision im Supermarkt: Beteiligte müssen jeweils zur Hälfte für den Schaden haften

München, 24.8.2016 | 13:46 | che

Nach einem Rückwärtsschritt einer Kundin in einem Supermarkt stieß diese mit einer anderen Kundin zusammen und brachte sie zu Fall. Diese verletzte sich und verlangte Schmerzensgeld. Der Streit landete vor dem Oberlandesgericht Hamm. Dieses entschied: Beide tragen eine Teilschuld.

Richter schlägt einen RichterhammerIm Supermarkt sollte man sich vorausschauend fortbewegen, um einen Zusammenprall mit anderen Kunden zu vermeiden.
Bevor es zum Rechtsstreit kam, hatte die Klägerin bereits 2.800 Euro Schadensersatz erhalten. Dies genügte ihr jedoch nicht. Sie forderte unter anderem weitere 9.700 Euro Schmerzensgeld sowie eine Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden.

Die Dame war mit ihrer Klage nur teilweise erfolgreich. Das Oberlandesgericht in Hamm urteilte, dass beide Frauen zur Hälfte am Unfall Schuld hätten. Zwar wäre die Beklagte in der Pflicht gewesen, sich umzusehen, bevor sie einen Rückwärtsschritt machte und habe den Unfall somit schuldhaft verursacht. Jedoch hätte auch die Klägerin darauf achten müssen, ob sich jemand in ihrer Nähe bewegte. Dies sei nicht geschehen, weshalb sie die Hälfte der Schuld treffe.

Das OLG sprach der verletzten Frau unter Berücksichtigung der Teilschuld ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zu sowie weitere 500 Euro für den entstandenen Haushaltsführungsschaden.

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