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Gesetzentwurf: Rechtsweg könnte viel teurer werden

München, 1.2.2013 | 12:18 | mtr

Im Bundestag fand am Donnerstag die erste Lesung eines Regierungsentwurfs statt, der eine Reform des Justizkostenrechts vorsieht. Stimmen Bundesrat und Bundestag dem Gesetz zu und tritt es wie geplant am 1. Juli 2013 in Kraft, werden Gerichtsprozesse bald teurer. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will unter anderem die Gebühren für Notare und freiwillige Verfahren erhöhen. Das Gesetz soll sowohl zu einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der Kostenordnungen als auch zu einer Entlastung der Gerichte führen.

Gerichtshammer und Euro-GeldscheineDie geplante Justizkostenreform würde die Kosten für Gerichtsverfahren verteuern.
Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens ist ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz, das die Kostenordnung aus dem Jahre 1936 ersetzen soll. Da viele Gebührenordnungen veraltet und unklar sind, kommt es laut Gesetzesbegründung häufig zu regional unterschiedlichen Rechtsprechungen an Oberlandesgerichten. Daher bestand dringend politischer Handlungsbedarf. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt diese Auffassung und unterstützt grundsätzlich die Reformbestrebungen, wie der Verband am Donnertag mitteilte.

Gleichzeitig kritisiert der GDV jedoch den ebenfalls vorgesehenen Kostenausgleich. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass die in den Justizkostengesetzen festgeschriebenen Gebühren und Honorare unterschiedlich angehoben werden sollen. So sollen die Gerichts-, Justizverwaltungs- und Gerichtsvollziehergebühren erhöht werden - und dadurch die gestiegenen Anwaltsgebühren und Honorare für Sachverständige, Übersetzer oder Dolmetscher sowie Entschädigungen ehrenamtlicher Richtern, Zeugen und Dritter ausgleichen. Andernfalls käme es zu einer finanziellen Schieflage und würde durch steigende Ausgaben die öffentlichen Haushalte stark belasten.

Der GDV verweist darauf, dass die öffentlichen Kassen auf Kosten der Privathaushalte entlastet würden. Das Reformvorhaben verteuere so das rechtsstaatliche System, sagte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Es sei zu befürchten, dass die steigenden Kosten eines Rechtsstreits einige Verbraucher davon abhalten könnten, ihre Interessen juristisch durchzusetzen.

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