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Haftung bei Fehlern während der Textilreinigung oft unklar

München, 4.3.2011 | 12:45 | sge

Der Designer-Anzug, das edle Seidenkleid, der teure Perserteppich - all das sind in der Regel Fälle für eine professionelle Textilreinigung. Doch auch hierbei kann etwas schiefgehen. Wer haftet im Fall der Fälle?

Kommen Textilien beschädigt aus der Reinigung, stellt sich die Frage nach der Haftung. Die Beweispflicht liegt beim Kunden.Kommen Textilien beschädigt aus der Reinigung, stellt sich die Frage nach der Haftung. Die Beweispflicht liegt beim Kunden.
Wer Kleidungsstücke oder wertvolle Teppiche einer professionellen Reinigung anvertraut, geht davon aus, dass er sie fleckenfrei und unbeschadet wiederbekommt. Ist genau das dann aber nicht der Fall, ist der Ärger groß und die Frage nach der Haftung steht im Raum. Zunächst muss die Schuldfrage geklärt werden, und dies ist nicht selten das Schwierigste überhaupt. Grundsätzlich obliegt die Beweispflicht dem Kunden.

Gänzlich unproblematisch ist die Beweispflicht, wenn die Kleidung bei der Reinigung komplett verloren geht. Mit dem Abholbeleg lässt sich einwandfrei nachweisen, dass die Reinigungsfirma in der Haftung ist. Komplizierter gestaltet sich die Angelegenheit, wenn es bei der Reinigung zu Beschädigungen kommt, wenn Fäden gezogen sind, Nähte aufgetrennt oder die Farbe Veränderungen aufweist. Dann muss der Kunde nachweisen, dass diese Mängel vorher noch nicht bestanden.

Versäumt die Textilreinigung bei der Auftragsannahme zu prüfen, ob am Kleidungsstück Mängel vorhanden sind, kehrt sich die Beweispflicht um. Nun muss die Reinigungsfirma nachweisen, dass das Kleidungsstück bereits vorher beschädigt war. Kommt es zum Konflikt, können Schiedsstellen für Textil- und Reinigungsreklamationen zu Rate gezogen werden. Bleibt auch die Schlichtung ergebnislos und es kommt zu einem Rechtsstreit, sollte der Reinigungskunde im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein. Nur so kann er hohe Anwalts- und Prozesskosten vermeiden.

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