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München, 8.1.2014 | 15:48 | mtr
Besteht die Möglichkeit, dass ein Haushaltsangehöriger den Internetanschluss zum illegalen Bereitstellen von Filmen nutzt, haftet hierfür nicht automatisch der Anschlussinhaber. Dies geht aus einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg hervor. Das Gericht wies die Klage des Urhebers auf Schadenersatz und Abmahnkosten ab - der Beklagte kann damit nicht haftbar gemacht werden.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.