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München, 8.1.2014 | 15:48 | mtr
Besteht die Möglichkeit, dass ein Haushaltsangehöriger den Internetanschluss zum illegalen Bereitstellen von Filmen nutzt, haftet hierfür nicht automatisch der Anschlussinhaber. Dies geht aus einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg hervor. Das Gericht wies die Klage des Urhebers auf Schadenersatz und Abmahnkosten ab - der Beklagte kann damit nicht haftbar gemacht werden.
Die Zahl an Spam-Mails erreicht 2024 ein neues Hoch. Für Empfänger steigt damit das Risiko, finanziellen Schaden zu nehmen, weil Spam zunehmend schwerer zu erkennen ist. Hier erfahren Sie, welche Arten von Spam-Mails es gibt und wie Sie sich am besten davor schützen können.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.