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Fataler Friseurbesuch: Schadensersatz für falsche Haarfarbe

München, 1.8.2017 | 09:29 | kro

Misslingt das Haarefärben beim Friseur, hat die betroffene Person grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Das hat das Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.

Frau beim Haare färbenBeim Haarefärben läuft nicht immer alles glatt.
Im verhandelten Fall ließ sich ein weibliches Model nach zwei Beratungsterminen die Haare färben. Zusätzlich brachte die Dame Haarteile mit, die ebenfalls gefärbt werden sollten. Die gewünschte Haarfarbe: braun-gold. Das tatsächliche Ergebnis: ein deutlicher Rotstich. Zwei Korrigierversuche blieben erfolglos.

Die Frau verklagte den Friseursalon daraufhin auf Schadensersatz. Ihre Haare seien durch die Prozedur dauerhaft geschädigt, so die Argumentation, sowie nicht mehr fähig, eine andere Farbe anzunehmen. Dadurch seien ihr diverse Model-Aufträge entgangen. Die zusätzliche seelische Belastung habe außerdem eine stressbedingte Akne verursacht.

Die Kölner Richter bestätigten einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadensersatz. Die Klägerin muss nun nachweisen, ob und in welcher konkreten Höhe ihr tatsächlich Schäden entstanden sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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