Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

EuGH-Urteil Arbeitsrecht: Arbeitszeit muss erfasst werden

München, 14.5.2019 | 10:45 | kro

Arbeitgeber in der Europäischen Union müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter vollständig erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden.

Arm mit Karte an StechuhrDie Arbeitszeit muss erfasst werden.
Im verhandelten Fall forderte eine spanische Gewerkschaft von einem dortigen Ableger der Deutschen Bank, die täglich geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter aufzuzeichnen. So solle sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Arbeitszeiten eingehalten werden.

Vor dem Tribunal Supremo, dem obersten Gericht in Spanien, argumentierte das Unternehmen, dass das spanische Recht keine allgemeingültige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vorsehe. Lediglich die Erfassung von Überstunden sei demnach vorgeschrieben.

EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte

Der EuGH berief sich demgegenüber bei seinem Urteil auf die Arbeitszeitrichtlinie sowie die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Danach sind Arbeitgeber in den Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer systematisch zu erfassen.

Nur so könne überprüft werden, ob die zulässigen Arbeitsstunden überschritten würden. Ansonsten sei es für Arbeitnehmer quasi unmöglich, ihre Rechte – etwa auf vorgesehene Ruhezeiten oder die wöchentliche Höchstarbeitszeit – durchzusetzen, so die Luxemburger Richter.

Mögliche Auswirkungen für Deutschland

Das EuGH-Urteil könnte auch auf den Arbeitsalltag in Deutschland weitreichende Auswirkungen haben. Denn bislang werden hierzulande Arbeitszeiten noch nicht in allen Branchen systematisch erfasst.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung