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München, 9.7.2015 | 15:36 | mtr
In Deutschland herrscht die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet: Jeder darf öffentliche Gebäude fotografieren und das Bild im Internet hochladen. In anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Italien und Belgien, gelten allerdings andere Regeln. Um die Urheberrechte von Architekten und Künstlern besser zu schützen, hatte sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments für eine europaweite Beschneidung der Panoramafreiheit ausgesprochen. Dem hat jetzt das Parlament eine Absage erteilt. Somit kann jeder weiterhin Bilder und Selfies von öffentlichen Gebäuden in Deutschland machen und in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Der heute im EU-Parlament debattierte Initiativbericht zur europäischen Harmonisierung des Urheberrechts sah ursprünglich vor, dass in Zukunft Bilder von öffentlichen Gebäuden nicht mehr ohne Zustimmung des Rechteinhabers gewerblich genutzt werden dürfen. Journalisten, Verbraucherschützer und Internet-Aktivisten kritisierten das Vorhaben scharf. So sah der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) durch die geplante Nutzungseinschränkung die Arbeit der Fotografen und Medien in Europa gefährdet.
„Freie Medien brauchen fotografischen Zugang zur Öffentlichkeit, der unkompliziert und ohne Genehmigung möglich ist“, forderte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. Auch die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten) sprach sich für eine Lockerung und Harmonisierung des Urheberrechts aus. Es sei sowohl für private als auch gewerbliche Nutzer hochproblematisch, wenn jedes EU-Land bezüglich der Urheberrechte von öffentlichen Gebäuden eigene Gesetze habe. Somit bestünde vor allem für Privatleute eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
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