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Urteil: Dating-Portale müssen eindeutig über Kündigungsfrist informieren

München, 9.8.2016 | 10:34 | kro

Die Betreiber von Online-Partnerbörsen müssen explizit und verständlich über die Bedingungen informieren, unter denen ein Probe-Abo zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft wird. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Frauenhand am LaptopOnline-Portale müssen explizit auf die Kündigungsanforderungen eines Probe-Abos hinweisen.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen ein Dating-Portal. Dieses warb mit einer 14-tägigen Premium-Mitgliedschaft zum Preis von einem Euro. Am rechten Bildschirmrand wies das Kleingedruckte darauf hin, dass sich der Vertrag automatisch um sechs Monate zum Preis von monatlich 89,90 Euro verlängere, sofern nicht fristgemäß gekündigt werde. Wie und bis wann die Kündigung eingereicht werden musste, stand in den verlinkten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem bestätigten Kunden mit ihrer Anmeldung, dass sie ihr Widerrufsrecht verlören, sobald sie digitale Inhalte nutzten.

Das Landgericht Berlin schloss sich der Ansicht des klagenden Verbandes an, dass die Gestaltung des Internetauftritts unzulässig sei. Das Unternehmen hätte auf der Internetseite einen eindeutigen Hinweis platzieren müssen, wie und mit welcher Frist die Kunden kündigen müssten, um der automatischen Vertragsverlängerung zu entgehen. Ein bloßer Verweis auf die AGB reiche hierfür nicht aus.

Des Weiteren stellten die Berliner Richter klar, dass bei digitalen Inhalten das Widerrufsrecht zwar erlöschen könne, wenn der Verbraucher bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist das Portal nutzen wolle. Diese Entscheidung müsse vom Kunden aber bewusst getroffen und ausdrücklich bestätigt werden. Diese Erklärung dürfe nicht mit dem Vertragsabschluss vermischt werden.
 

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