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München, 23.10.2014 | 14:57 | kro
Die bayerische Polizei darf auf den Autobahnen des Freistaats weiterhin Nummernschilder erfassen und mit polizeilichen Daten abgleichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Richter haben damit die in Bayern gängige Praxis der automatischen, massenhaften Erfassung von Kfz-Kennzeichen für rechtmäßig erklärt.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.