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München, 10.4.2014 | 12:50 | kro
Schichtarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr übernehmen können, sind damit nicht generell arbeitsunfähig. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch entschied, haben diese Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, weiterhin beschäftigt zu werden, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden. Eine Sprecherin des Gerichts sagte, das Urteil habe eine wegweisende Wirkung für alle Schichtarbeiter - auch außerhalb der im konkreten Fall betroffenen Krankenpflegeberufe.
Die Zahl an Spam-Mails erreicht 2024 ein neues Hoch. Für Empfänger steigt damit das Risiko, finanziellen Schaden zu nehmen, weil Spam zunehmend schwerer zu erkennen ist. Hier erfahren Sie, welche Arten von Spam-Mails es gibt und wie Sie sich am besten davor schützen können.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.