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München, 10.4.2014 | 12:50 | kro
Schichtarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr übernehmen können, sind damit nicht generell arbeitsunfähig. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch entschied, haben diese Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, weiterhin beschäftigt zu werden, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden. Eine Sprecherin des Gerichts sagte, das Urteil habe eine wegweisende Wirkung für alle Schichtarbeiter - auch außerhalb der im konkreten Fall betroffenen Krankenpflegeberufe.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.