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Rechtshilfe: Bis zu 600€ Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung

München, 19.7.2023 | 15:13 | dmi

Verspätete und annullierte Flüge sind bei Flugreisen keine Seltenheit. Flugreisende sollten daher wissen, zu welchem Zeitpunkt ihre Fluggastrechte greifen und wie sie diese durchsetzen können.

Startendes FlugzeugFluggastrechte können unter anderem bei Flugverspätungen geltend gemacht werden.
Allein im Jahr 2022 gab es insgesamt 58 Millionen deutsche Flugpassagiere, die innerhalb Europas gereist sind. Weltweit flogen insgesamt knapp 73 Millionen deutsche Fluggäste. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass Flüge storniert werden, sich verspäten oder Passagiere wegen Überbuchung gar nicht erst befördert werden. Für solche Fälle wurde am 11. Februar 2004 die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 beschlossen. Diese legt die Rechte von Passagieren und die daraus resultierenden Entschädigungsleistungen fest. Die Entschädigung bezieht sich dabei auf Ausgleichszahlungen, Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.

Reisende, deren Flug eine verzögerte Ankunftszeit von mindestens drei Stunden hat, haben demnach ein Recht auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600€. Bei einem Flug, der mindestens fünf Stunden später abfliegt als ursprünglich geplant, können Passagiere sogar auf den Flug verzichten. Der Flugpreis wird im Anschluss erstattet. Reisenden stehen in bestimmten Fällen zusätzlich verschiedene Betreuungsleistungen, wie z.B. die Bereitstellung von Essen und Trinken, zur Verfügung. 

Welcher Passagier von den Fluggastrechten Gebrauch machen kann, hängt letztlich vom Zielort und der Fluggesellschaft ab. Laut Artikel 3 der Fluggastrechteverordnung beschränkt das Europäische Parlament und der Rat den Anwendungsbereich auf solche Flüge,
  • die innerhalb der EU mit einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land verkehren
  • die aus einem Nicht-EU-Land in die EU mit einer Fluggesellschaft aus der EU verkehren und
  • die aus der EU in ein Nicht-EU-Land mit einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land verkehren.
 

Rechtliche Absicherung für Streitigkeiten mit einer Fluggesellschaft

Ein Rechtsstreit mit einer Fluggesellschaft kann für Reisende schnell nervenaufreibend und teuer werden. Über CHECK24 können Sie einfach Ihre Fluginformationen eingeben und schnell herausfinden, ob Sie einen Entschädigungsanspruch haben und wie hoch dieser ist. Den Anspruch müssen Sie dabei nicht selbstständig bei der Fluggesellschaft durchsetzen, sondern können dies einem der Fluggastrechteanbieter überlassen. Hierfür zahlen Sie nur im Erfolgsfall, d.h. bei einer Auszahlung der Entschädigung seitens der Fluggesellschaft, eine geringe Gebühr an den Anbieter.

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