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BGH-Urteil: Schadensersatzanspruch bei fehlenden Kita-Plätzen

München, 20.10.2016 | 14:42 | che

Künftig können Eltern Schadensersatz verlangen, wenn ihnen von ihrer Gemeinde kein Kita-Platz angeboten werden kann. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom Donnerstag.

Kinder spielen in der KitaBGH: Erhalten Eltern keinen Kita-Platz, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Drei Mütter aus Leipzig hatten geklagt, da sie für ihre Kinder – obwohl sie ihren Bedarf frühzeitig angemeldet hatten – keinen Kita-Platz zugewiesen bekamen. Vor dem Oberlandesgericht Dresden waren sie mit ihren Klagen gescheitert. Der BGH revidierte das Urteil und gab den Frauen recht.

Können Eltern nach der Geburt des Kindes nicht wie geplant wieder arbeiten, haben sie Anspruch auf Schadensersatz. Die Ausnahme: Die Gemeinde kann beweisen, dass sie den Bedarf an Kita-Plätzen korrekt ermittelt hat. Liegt ein Planungsfehler in der Bedarfsermittlung vor und werden dadurch zu wenig Kita-Plätze zur Verfügung gestellt, muss die Stadt für den Verdienstausfall der Eltern aufkommen.

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