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München, 28.2.2014 | 15:26 | mtr
Verursacht eine fehlerhafte Stromversorgung einen Schaden an einem Elektrogerät, haftet hierfür der Netzbetreiber gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Nach Einschätzung der Richter fungiert der Betreiber des Stromnetzes als "Hersteller" des Produkts Hausstrom, da er dafür zuständig ist, Hochvoltspannung in die gängige Niedervoltspannung von 230 Volt umzuwandeln.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.