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BGH-Urteil: Netzbetreiber bei Überspannungsschäden in der Haftung

München, 28.2.2014 | 15:26 | mtr

Verursacht eine fehlerhafte Stromversorgung einen Schaden an einem Elektrogerät, haftet hierfür der Netzbetreiber gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Nach Einschätzung der Richter fungiert der Betreiber des Stromnetzes als "Hersteller" des Produkts Hausstrom, da er dafür zuständig ist, Hochvoltspannung in die gängige Niedervoltspannung von 230 Volt umzuwandeln.

Weiße WandsteckdoseBGH-Urteil: Netzbetreiber sind bei fehlerhafter Stromversorgung schadensersatzpflichtig.
Strom gehört zu den beweglichen Sachen und stellt gemäß § 2 ProdHaftG ein Produkt dar. Kommt eine Sache oder Person durch einen Fehler des Produkts zu Schaden, ist der Hersteller schadensersatzpflichtig. In diesem konkreten Fall der kommunale Netzbetreiber, der von einem Hausbewohner wegen Überspannungsschäden auf Schadensersatz verklagt wurde.

Laut der Pressemitteilung des BGH kam es im Wohnviertel des Klägers aufgrund einer Störung in der Stromversorgung zu einem Stromausfall. Nachdem die Störung behoben und der Strom wieder verfügbar war, trat im Hausnetz eine Überspannung auf. Die Spannungsspitzen zerstörten dabei die Heizung und mehrere elektronische Haushaltsgeräte. Der oberste Zivilgerichtshof wertete den Vorfall als Produktfehler.

Das Amtsgericht Wuppertal hatte die Schadensersatzklage noch abgewiesen. Vor dem Landgericht Wuppertal erhielt der Kläger hingegen recht und bekam Schadensersatz zugesprochen - zog jedoch gemäß dem PrdodHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro ab. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Berufungsurteil und stellte zudem klar, dass die Eigenschaft des Produkts Elektrizität durch die Transformation entscheidend verändert wird. Deshalb stehe auch der Netz- und nicht der Stromanbieter in der Haftung.

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