Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 44
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 26.10.2016 | 15:29 | che
Autokäufern ist es erlaubt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn die Fahrzeuge Mängel aufweisen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen geringfügigen oder sporadisch auftretenden Mangel handelt. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurden.
Der GDV hat eine aktuelle Umfrage zu rechtlichen Streitigkeiten durchgeführt. Befragte wünschen sich demnach unter anderem eine schnelle Umsetzung des eigenen Rechts.
Im Zuge des digitalen Wandels gewinnt die Thematik der Cybersicherheit einen immer höher werdenden Stellenwert. Erfahren Sie, wie Sie sich vor Cyberkriminalität schützen können.
Die Indexmiete kann in Mietverträgen als Mittel der Mietpreisgestaltung eingesetzt werden. Was ist eine Indexmiete und welche Vor- beziehungsweise Nachteile entstehen für Mieter dadurch?