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BGH-Urteil: Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen

München, 21.2.2017 | 15:55 | che

In einem Grundsatzurteil haben die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch ein wegweisendes Urteil gefällt: Bausparkassen sind dazu berechtigt, die Altverträge ihrer Kunden zu kündigen, wenn diese länger als zehn Jahre nach Zuteilungsreife kein Baudarlehen in Anspruch genommen haben.

Münzen und HausUrteil des BGH: Bausparkassen dürfen Alterverträge kündigen.
Beispielhaft wurden zwei Fälle verhandelt. Die betreffende Bausparkasse hatte ihren Kunden gekündigt, diese hatten dagegen geklagt. Das Problem der Sparkassen: Die Altverträge wurden zu einer Zeit mit höheren Zinssätzen geschlossen. Dementsprechend wollen wenige Kunden den Sparvertrag kündigen.

Das Prinzip der Bausparverträge

Der Kunde bekommt auf seinen Bausparvertrag Zinsen. Wenn der Vertrag zuteilungsreif wird, kann er sich das Ersparte auszahlen lassen. In einem zweiten Schritt kann er ein Darlehen in Anspruch nehmen, für das die Sparkasse Zinsen bekommt. Vor der Niedrigzinsphase stellte diese Form des Darlehens eine günstige Alternative für Bausparer zu regulären Krediten dar.

Durch den Niedrigzins jedoch sind günstige Kredite überall zu bekommen. Dementsprechend nehmen kaum noch Bausparer diese Darlehensform in Anspruch, da es lukrativer ist, die Bausparsumme mit den alten Zinssätzen komplett anzusparen.

Die BGH-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Zweck der Bausparverträge darin liege, Anspruch auf ein Darlehen zu erhalten. Dieser sei erfüllt, wenn der Vertrag zuteilungsreif wird.

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