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München, 9.1.2014 | 15:47 | mtr
Nutzen volljährige Kinder den Internetzugang ihrer Eltern zum illegalen Musiktausch, können diese nicht automatisch dafür haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. Laut einer Pressemitteilung des BGH muss der Inhaber eines Internetanschlusses nur dann haften, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für illegale Aktivitäten vorliegen. Die Richter urteilten damit zugunsten eines Anschlussinhabers, der von vier Plattenfirmen verklagt worden war.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.