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BFH-Urteil: Versenden von identischen Steuerbescheiden nicht erlaubt

München, 22.2.2017 | 14:06 | che

Das Finanzamt darf im Zuge der Steuererklärung nicht zwei Mal die gleiche Forderung an seine Bürger stellen. Einem Wirt aus Niedersachsen war genau das passiert. Er klagte dagegen und die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) gaben ihm recht.

Steuererklärung und StiftUrteil BFH: Zusage auf Änderung des Steuerbescheids durch Finanzbeamte muss eingehalten werden.
Der Rechtsstreit zwischen dem Wirt und dem niedersächsischen Finanzamt dauerte insgesamt zehn Jahre. Jetzt haben die Richter der höchsten Instanz ein Urteil gefällt. Im vorliegenden Fall hatte der Wirt in seiner Steuererklärung von 2006 einen Verlust von 1.500 Euro gemeldet. Das Finanzamt übersandte ihm einen Steuerbescheid, in dem es einen Gewinn von über 26.000 Euro festsetzte.

Der Wirt klagte gegen den Bescheid, woraufhin das Amt diesen zurückzog und versprach, einen neuen auszustellen. Nach einigen Wochen versandten die Finanzbeamten den vermeintlich überarbeiteten Steuerbescheid, der jedoch genauso hoch ausfiel wie der erste.

Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, da sich die Behörde mit dem zweimaligen Versenden ein und desselben Steuerbescheids widersprüchlich verhalten habe.  
 

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