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Bundesarbeitsgericht bestätigt Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer

München, 21.10.2014 | 17:46 | kro

Arbeitgeber dürfen älteren Arbeitnehmern auch weiterhin Zusatzurlaub gewähren – jüngere Arbeitnehmer würden dadurch nicht diskriminiert. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag entschieden und damit die gängige Praxis einzelner Unternehmen für rechtmäßig erklärt.
 

Gesetzbuch mit HammerLaut BAG dürfen Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern auch weiterhin Zusatzurlaub gewähren.
Sieben Angestellte eines Schuhherstellers aus Rheinland-Pfalz im Alter zwischen 45 und 56 Jahren hatten geklagt. Wie das Gericht mitteilte, gewährt das Unternehmen seinen Mitarbeitern in der Schuhproduktion jährlich 36 Tage Urlaub, sobald sie 58 Jahre alt geworden sind - und damit zwei Urlaubstage mehr als jüngeren Arbeitnehmern. Die Kläger fühlten sich daher aufgrund ihres Alters diskriminiert und sahen in der Praxis einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie forderten daher je zwei zusätzliche Urlaubstage und 2.000 Euro Schadensersatz.

Bereits in den ersten beiden Instanzen unterlagen die Kläger - das Bundesarbeitsgericht schloss sich nun der Rechtsprechung der beiden vorherigen Gerichte an. Die obersten deutschen Arbeitsrichter stimmten dem beklagten Unternehmen zu, dass sich Arbeitnehmer, die körperlich ermüdende und schwere Arbeit leisten, nach ihrem 58. Geburtstag länger erholen müssten als jüngere Arbeitnehmer.

Diese unterschiedliche Behandlung aufgrund des Alters sei unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter auch gemäß AGG zulässig. Dies gelte auch für die Annahme des Unternehmens, dass zwei weitere Urlaubstage aufgrund des erhöhten Erholungsbedürfnisses angemessen seien, heißt es in der Mitteilung weiter. Auch der Manteltarifvertrag der Schuhindustrie sieht diesen zusätzlichen Urlaub vor, der jedoch mangels Tarifbindung der betroffenen Parteien selten angewendet werde.
 

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