Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 44
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 21.10.2014 | 17:46 | kro
Arbeitgeber dürfen älteren Arbeitnehmern auch weiterhin Zusatzurlaub gewähren – jüngere Arbeitnehmer würden dadurch nicht diskriminiert. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag entschieden und damit die gängige Praxis einzelner Unternehmen für rechtmäßig erklärt.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.