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München, 8.5.2014 | 14:00 | mtr
Arbeitnehmer haben auch dann einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, wenn sie zuvor bereits einen unbezahlten Sonderurlaub in Anspruch genommen haben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag. Ein Rechtsanspruch auf Erholungsurlaub besteht, sobald ein rechtliches Arbeitsverhältnis vorliegt und die vertragliche Wartezeit erfüllt wurde, urteilten die Richter.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.