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Arbeiten im Krankenhaus: Samstag ist ein Werktag

München, 21.9.2017 | 14:38 | kro

Der Samstag ist ein Werktag – auch für Beschäftigte in Krankenhäusern. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch geurteilt.

Krankenschwester mit PatientSamstag ist im Krankenhaus ein Werktag.
Im verhandelten Fall klagte eine Krankenschwester, die mit einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden in einem Krankenhaus beschäftigt war. Ihr Dienstplan sah Wechselschichten von je 7,7 Stunden an fünf Tagen pro Woche vor.

Laut dem für sie geltenden Tarifvertrag muss die Sollarbeitszeit für Schichtdienstleistende entsprechend reduziert werden, wenn sie an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, nicht zum Dienst eingeteilt sind. Ohne diese Regelung müssten die Beschäftigten für eine volle Vergütung die ausgefallenen Stunden an einem anderen Tag ableisten.

An Heiligabend und Silvester 2011 hatte die Krankenschwester dienstplangemäß frei – beide Tage fielen auf einen Samstag. Der Arbeitgeber reduzierte für diese Tage die Sollstunden jedoch nicht. Die Begründung: Samstag sei kein Werktag.

Die Klägerin sah dies anders – ebenso wie das Bundesarbeitsgericht. Aus Sicht der BAG-Richter ergibt sich aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, dass der Samstag als Werktag anzusehen ist.

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