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Honorarvereinbarung

Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) ist die gesetzliche Grundlage der Vergütung von Rechtsanwälten. Die RVG ersetzt seit dem 1.Juli 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Die RVG enthält bestimmte Gebührensätze für Leistungen, die ein Rechtsanwalt erbringt. Honorare für Notare sind in der Kostenordnung (KostO) gesetzlich festgelegt. Eine private Rechtsschutzversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen sämtliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.

Jedoch sind private Rechtsschutzversicherungen nur dazu verpflichtet, die Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten, die in der gesetzlichen Gebührenordnung enthalten sind. Wenn der Versicherungsnehmer mit einem Anwalt ein Honorar vereinbart, das über der gesetzlich vorgeschriebenen Regelung liegt, dann muss der Versicherte die Erhöhung des Honorars selbst bezahlen. Aus diesem Grund ist es in jedem Fall sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da man sich meist nur so als Otto-Normalverbraucher einen Gerichtsprozess und einen kompetenten Fachanwalt leisten kann.

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