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Geltungsbereich

Der örtliche Geltungsbereich enthält die Länder, in denen der versicherte Personenkreis oder Gegenstand Rechtsschutz genießt. Er ist neben Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Leistungsumfang, Kündigung und Ausschlüssen der wichtigste Punkt, den es beim Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung zu beachten gilt. In den meisten Fällen besteht Rechtsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira (vgl. Ziffer 5.1 der Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung 2021 (ARB)).

Der Geltungsbereich ist in der Regel von der Versicherungsform und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig. In den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung wird der örtliche Geltungsbereich aufgeführt.

Rechtsschutzfälle außerhalb des Geltungsbereichs
Kommt es zu Rechtsschutzfällen außerhalb des im Vertrag aufgeführten Geltungsbereiches, besteht Rechtsschutz nur dann, wenn der Versicherte mit der Versicherung eine gesonderte Vereinbarung getroffen hat. In solchen Fällen werden meist spezielle Selbstbeteiligungen und Regeln vertraglich vereinbart.

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