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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) untersteht dem Bundesfinanzministerium. Ihre Aufgabe ist es, im Interesse der Allgemeinheit dafür Sorge zu tragen, dass die den Finanzmärkten auferlegten Regularien Anwendung finden. Sie ist die zentrale Finanzkontrollinstanz und beaufsichtigt das gesamte Finanzwesen der Bundesrepublik Deutschland. Ganz gleich, ob es um die Versicherungswirtschaft oder das Bankenwesen geht: Diese beiden Wirtschaftszweige werden von der BaFin reguliert und kontrolliert. Ziel ist es, Finanzdienstleistungen vor dem Hintergrund immer komplexer und internationaler werdender Märkte verbraucherfreundlich, transparent und gesetzeskonform zu halten.

Der Zuständigkeitsbereich der BaFin umfasst primär das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und die Versicherungsbranche (inkl. Pensionsfond). In Fällen von Unregelmäßigkeiten bei Kredit- und Wertpapiergeschäften im privaten oder geschäftlichen Bereich sowie im Falle der Verletzung der Aufklärungspflicht bei Finanzprodukten spielt die BaFin für den Bürger eine wichtige Rolle. Kommt es beispielsweise zu einer Schadenersatzklage aufgrund einer Falschberatung, kann die BaFin als wichtige Beweisquelle dienen, um die Schuldhaftigkeit eines Unternehmens nachzuweisen. Bei der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aufgrund einer Falschberatung ist es enorm hilfreich, wenn der Verbraucher über eine private Rechtsschutzversicherung bzw. über einen Steuer- oder Schadenersatz-Rechtsschutz verfügt, da eine solche Versicherung dem Geschädigten bei schwierigen und langwierigen Prozessen finanzielle und juristische Hilfestellung leistet.

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