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Beitragsrückvergütung

Eine Beitragsrückvergütung oder Beitragsrückerstattung ist bei Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht üblich. Da Rechtsschutzversicherungen oftmals sehr geringe Beiträge haben, gibt es hier meist keine Beitragsrückvergütung. Ganz im Gegenteil: Oft kommt es zu einer Beitragsanpassung. Außerdem sichert sich der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung mit seinen Beiträgen einen bestimmten Anspruch auf Rechtsschutz. Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung kann er im Versicherungsfall beanspruchen.

Andere Versicherungen, wie zum Beispiel Krankenversicherungen, deren Ausgaben nicht so stark dem Zufall unterliegen wie die eines Privat-Rechtsschutzes, haben ein größeres Interessen daran, dass der Kunde keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen muss. Genauer gesagt: Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist hier in hohem Maße von der physischen und psychischen Verfassung der Kunden abhängig. Daher haben Krankenversicherungen ein großes Interesse daran, dass die Kunden gesund sind und bleiben. Aus diesem Grund schaffen sie für ihre Kunden Anreize, sich fit zu halten oder gesund zu ernähren. Als Belohnung stellen sie ihren Kunden beispielsweise die Rückerstattung von Beiträgen in Aussicht.

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