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Sind Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Ein Privatrechtsschutz sichert Sie bei rechtlichen Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter ab
  • Schriftliche Beweise des Reisemangels sind bei juristischen Streitigkeiten unbedingt und in jedem Fall notwendig
  • Gutscheine vom Reiseveranstalter müssen nicht als Entschädigung angenommen werden

Bei Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter deckt ein Privatrechtschutz im Reiserecht anfallende Kosten ab. Der Privatrechtsschutz greift grundsätzlich bei Konflikten rund um das Vertragsrecht und somit auch bei Verträgen mit Reiseveranstaltern. Eine rechtliche Absicherung für Urlaube und Reisen ist sinnvoll, damit Ihnen im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen trotzdem Ihr Recht zugesprochen und mögliche Mehrkosten zurückerstattet werden können.

Folgende Fälle gelten als Reisemangel:

  • Lärm im Hotel
  • verschwundenes Gepäck
  • verdreckte Unterkunft
  • Ausstattung der Unterkunft entspricht nicht der Beschreibung
  • Flugverspätung oder -ausfall

Sollte Ihr Reiseveranstalter Ihnen zunächst keine Erstattungskosten zusprechen, kann Ihnen Ihr Privatrechtsschutz im Reiserecht juristische Kosten erstatten.

Beispiel

Während Ihres Urlaubs in Spanien finden Sie in Ihrem Hotel Kakerlaken vor. Grundsätzlich werden diese in geringem Aufkommen nicht als Reisemangel aufgrund des wärmeren Klimas erachtet. In Ihrem Fall liegt allerdings ein regelrechter Befall vor, sodass die Situation unzumutbar ist. Sie zeigen den Mangel bei Ihrem Reiseveranstalter an – dieser verweigert allerdings zunächst eine Erstattung beziehungsweise Minderung der Pauschalkosten.

Daraufhin kontaktieren Sie einen Anwalt, der die Kommunikation mit dem Reiseveranstalter aufnimmt. Dieser erstattet Ihnen schließlich einen Teil der Hotelkosten. Die Privatrechtsschutzversicherung deckt die entstandenen Anwalts- und Prozesskosten ab, die Sie ohne Versicherungsschutz selber hätten aufbringen müssen.

Mängel vor Ort und das Einleiten von rechtlichen Schritten
Reisemängel sollten zunächst umfangreich dokumentiert werden. Die Beweissicherung erfolgt dabei vor allem über:

  • detaillierte Fotos mit denen insbesondere das Ausmaß (Größe, Anzahl, Art der Verunreinigung) festgestellt werden kann
  • Zeugenaussagen (im Idealfall von unbeteiligten Dritten)
  • schriftliche Bestätigung des Mangels durch das Personal vor Ort

Zur Beseitigung des Mangels sollten Sie dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist setzen, die sich am Schweregrad des Ausmaßes orientiert. Reagiert dieser nicht auf Ihre Mängelanzeige (weder durch Beseitigung oder beispielsweise dem Stellen einer gleichwertigen Unterkunft), ist es sinnvoll, sich mit den gesicherten Beweisen an einen Anwalt zu wenden und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Kann ein neu abgeschlossener Rechtsschutz rückwirkend Kosten übernehmen?
Eine rückwirkende Absicherung ist über einen Privatrechtsschutz nicht möglich. Selbst nach Abschluss der Versicherung greift sie erst nach Ablauf einer üblicherweise dreimonatigen Wartezeit. 

Keine Gutscheine als Entschädigung annehmen

Sie müssen keine Gutscheine vom Reiseveranstalter als Entschädigung akzeptieren. Mit der Annahme eines Gutscheins erklären Sie sich mit einer Regulierung auf diesem Weg einverstanden und verlieren Ihren Anspruch auf eine Reisepreisminderung.

Weiterhin sind Gutscheine oftmals an einen bestimmten Zeitraum gebunden, weshalb ein Einlösen ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr möglich ist.

Rechtsschutz für Reisen vergleichen
Im CHECK24 Vergleich der Rechtsschutzversicherung können Sie eine Vielzahl an Privatrechtsschutztarifen miteinander vergleichen, um sich rechtlich gegen Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter abzusichern. Im Vergleich können Sie den genauen Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs prüfen und einsehen, ob der Schutz im Vertragsrecht an einen Mindeststreitwert geknüpft ist.

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