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Greift die Rechtsschutzversicherung auch bei Streitigkeiten rund um die Kapitalanlage?

Ob Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert sind, kommt auf den jeweiligen Tarif und die Kapitalanlage an. Konflikte im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf und der Verwaltung sogenannter risikoreicher Kapitalanlagen (wie etwa Aktien) sind meist nicht abgedeckt. Nur vereinzelt ist eine Fehlberatung beim Aktienkauf versichert.
 
Dagegen sind Streitigkeiten rund um die Verwaltung risikoarmer Kapitalanlagen – dazu gehören etwa Sparkonten und Bausparverträge – bei vielen Rechtsschutztarifen im Leistungsumfang enthalten.
     
Inwieweit Rechtsstreitigkeiten rund um Kapitalanlagen bei den verschiedenen Rechtsschutztarifen abgesichert sind, können Sie ganz einfach in unserem Detailvergleich sowie den jeweiligen Vertragsbedingungen nachsehen. Auch die weiteren Leistungsdetails können Sie auf diesem Wege in Erfahrung bringen.
 

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