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Besteht für den Firmenrechtsschutz eine Wartezeit?

In der Regel können Sie beim Firmenrechtsschutz mit einer Wartezeit von drei Monaten rechnen. Diese Zeitspanne kann sich – je nach Rechtsgebiet und Versicherer – auf sechs Monate ausdehnen. Drei Monate Wartezeit bestehen in der Regel beispielsweise für Angelegenheiten des Arbeitsrechtsschutzes oder dem Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte. Ist der Bauherren-Rechtsschutz eingeschlossen, so kann hier eine Wartezeit von sechs Monaten anfallen.

Juristische Auseinandersetzungen, deren Ursprung vor oder innerhalb dieser Wartezeit liegt, sind nicht durch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Versicherung bereits vorsorglich abschließen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Sie im Fall eines Rechtsstreits umfassend geschützt sind und nicht auf den mitunter sehr teuren Kosten sitzen bleiben.

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