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Sind Streitigkeiten mit Mitarbeitern abgedeckt?

Der Firmenrechtsschutz ist modular aufgebaut. Um Streitigkeiten mit Mitarbeitern abzudecken, sollten Sie sicherstellen, dass der Baustein „Rechtsschutz für Arbeitgeber“ in Ihrer Firmenrechtsschutzversicherung enthalten ist.

Folgende Bereiche sind unter anderem über den Arbeitgeber-Rechtsschutz abgedeckt:

  • Kündigung
  • Streitigkeiten mit Behörden
  • Klage gegen Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse
  • Angebliche Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften
  • Unstimmigkeiten wegen freiwilligen Zahlungen, beispielsweise Weihnachtsgeld

Info: Die anfallenden Gerichtskosten bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht müssen in erster Instanz gleichermaßen von beiden Seiten getragen werden – unabhängig von der Schuldfrage. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die den Arbeitsrechtsschutz abdeckt.

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