Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Zum Internationalen Freundschaftstag: Das ist bei Freundschaftsdiensten zu beachten

München, 30.7.2017 | 07:30 | kro

Heute ist der Internationale Tag der Freundschaft. Die Idee entstand bereits 1958 in Paraguay. Im Jahr 2011 initiierten die Vereinten Nationen den weltweit am 30. Juli gefeierten Tag. Zu diesem Anlass informiert CHECK24, wie es in puncto Haftung bei Freundschaftsdiensten aussieht.

Freunde beim UmzugUmzugshilfe ist unter Freunden Ehrensache.
Wie eine vom Unternehmen Jacobs beauftragte Studie ergeben hat, wird Hilfsbereitschaft in Freundschaften großgeschrieben. So haben 64 Prozent der männlichen sowie 57 Prozent der weiblichen Befragten schon einmal Freunden bei einem Umzug geholfen.

Dabei kann jedoch leicht etwas kaputt gehen. Die Frage, wer für einen solchen Schaden aufkommen muss, kann selbst in einer guten Freundschaft zu Streit führen und sollte daher am besten vorab geklärt werden.

Stillschweigender Haftungsausschluss bei Gefälligkeitsschäden

Wer unentgeltlich hilft und etwas beschädigt, hat einen sogenannten Gefälligkeitsschaden verursacht. Gesetzlich ist der Schadensverursacher dann nicht zur Haftung verpflichtet – und seine private Haftpflichtversicherung somit auch nicht. Zahlt der Verantwortliche den Schaden nicht freiwillig aus eigener Tasche, geht der Geschädigte also grundsätzlich leer aus.

Um die Freundschaft nicht durch Haftungsfragen beim Umzug zu gefährden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise können beide Parteien schriftlich eine Haftungsfreistellung des befreundeten Umzugshelfers festhalten. Hierfür genügt ein formloses Schriftstück mit diesem Wortlaut.

Gefälligkeitsschäden über Privathaftpflicht absichern

Die zweite Option ist, dass der bereitwillige Helfer seine Privathaftpflicht dahingehend überprüft, ob auch Gefälligkeitsschäden im Versicherungsumfang enthalten sind. Der Versicherungsvertrag kann gegebenenfalls auch entsprechend angepasst werden.

Wer ohnehin noch nach einer (neuen) privaten Haftpflichtversicherung sucht, kann außerdem im Online-Vergleichsrechner von CHECK24 unter "Weitere Leistungen" den Punkt "Unbezahlte Hilfeleistung" anklicken. Dann werden nur Tarife mit entsprechendem Leistungsumfang angezeigt.

Tipp: Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber zum Thema Gefälligkeitsschäden.

Weitere Nachrichten zum Thema Privathaftpflicht