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Zum Weltstudententag: Versicherungsschutz für Studierende

München, 17.11.2022 | 08:55 | dmi

Mit den steigenden Kosten für Energie, Wärme und Lebensmittel wird die Finanzierung des Lebensunterhalts zunehmend auch Studierende belasten. Um unerwartete zusätzliche Kosten bei Schäden an Dritten zu vermeiden, lohnt sich die Absicherung über eine Haftpflichtversicherung. Zum Weltstudententag zeigen wir Ihnen die Vorteile einer Studentenhaftpflicht.

Lächelnde StudentinEine Studentenhaftpflicht schützt bei Schäden gegenüber Dritten.
Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten kommt eine Studentenhaftpflicht für die finanziellen Folgen auf. Da vor allem Personenschäden Summen in Millionenhöhe verursachen können, ist allein für solch einen Fall ein entsprechender Schutz empfehlenswert. Doch auch bei sogenannten Mietsachschäden, Schäden am Eigentum des Vermieters, kann eine Versicherung sinnvoll sein. Hierzu zählen beispielsweise kaputte Türen, zerbrochene Waschbecken, zerkratzte Böden oder beschädigte Fenster. Weiterhin lohnt sich eine Absicherung bei Beschädigungen von Laptop oder Handy eines Dritten.
 

Absicherung im Studium

Studierende, die sich direkt nach ihrem Schulabschluss in der Erstausbildung befinden, können sich weiterhin über die Privathaftpflicht ihrer Eltern absichern. Zur Erstausbildung gehören beispielsweise Studium, Ausbildung direkt nach der Schule sowie ein soziales oder ökologisches Jahr im Anschluss an den Bundesfreiwilligendienst. Manche Versicherer legen allerdings ein Höchstalter von 25 Jahren für die Absicherung über die Familienhaftpflicht der Eltern fest.

Ein Zweit- oder ein berufsbegleitendes Studium erfordert hingegen den Abschluss einer separaten Privathaftpflicht. Versicherer bieten unterschiedliche Tarife in verschiedenen Ausführungen an. Diese enthalten beispielsweise:
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust
  • Gefälligkeitsschäden (z.B. Umzugsschäden durch Eigenverschulden bei Dritten)
Weiterhin sind Tarife mit einer Forderungsausfalldeckung sinnvoll, denn sie übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen Schäden, die Ihnen zugefügt wurden und die der Schadensverursacher, zum Beispiel aufgrund einer fehlenden Privathaftpflicht, nicht tragen kann.
 

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