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München, 2.12.2015 | 10:33 | mtr
Wer mit Kindern Ball spielt, muss mit Fehlwürfen und Verletzungen rechnen. Sollte es beim Spielen zu einer Verletzung kommen, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld nur dann, wenn das Kind deliktfähig ist und vorsätzlich gehandelt hat. Das geht aus einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor, die am Montag veröffentlicht wurde.
Die Skisaison hat begonnen - eine entsprechende Versicherung sollte dabei allerdings nicht fehlen. Insbesondere für Skifahrende in Italien (darunter auch Südtirol) ist eine Privathaftpflicht unumgänglich.
Der Winter und der damit verbundene Schnee laden zum Rodeln ein. Allerdings können dabei auch Unfälle passieren. Erfahren Sie hier, wie Sie sich über eine Privathaftpflicht für Ihre nächste Rodelfahrt absichern können.
Vom kaputten Handy bis hin zum Einbruchdiebstahl: Erfahren Sie, wie eine Studentenhaftpflicht und Hausratversicherung Sie vor unerwarteten finanziellen Folgen schützen kann.