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Schmerzensgeld-Urteil: Minderjähriger haftet nicht für Augenverletzung

München, 2.12.2015 | 10:33 | mtr

Wer mit Kindern Ball spielt, muss mit Fehlwürfen und Verletzungen rechnen. Sollte es beim Spielen zu einer Verletzung kommen, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld nur dann, wenn das Kind deliktfähig ist und vorsätzlich gehandelt hat. Das geht aus einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor, die am Montag veröffentlicht wurde.

Mann, Frau und Kind spielen auf einer Wiese Fußball.Urteil: Im Falle eines unabsichtlichen Schadens müssen Kinder kein Schmerzensgeld bezahlen. Die Privathaftpflicht hilft, unberechtigte Ansprüche gerichtlich abzuwehren.
Im konkreten Fall ging es um einen 13-jährigen Jungen, der auf seiner Konfirmationsfeier mit mehreren Kindern und einem Erwachsenen mit Tennisbällen spielte. Ein Wurf des Konfirmanden traf den Mann mitten ins Gesicht und zerstörte seine Brille. Die Glassplitter drangen ins Auge ein und verursachten eine schwere Augenverletzung. Der Mann musste daraufhin mehrfach operiert werden und war längere Zeit arbeitsunfähig.

Vor dem Landgericht Aurich verklagte der Mann deshalb den 13-Jährigen auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro und weitere Schadensersatzzahlungen. Er behauptete, völlig unerwartet beim Fußballspiel mit kleineren Kindern von einem Tennisball getroffen worden zu sein. Der 13-Jährige sagte jedoch aus, dass der Mann bewusst am Spiel mit dem Tennisball teilgenommen hatte. Zudem habe er vor dem Wurf mit ihm noch Blickkontakt gehabt.

Nachdem das Landgericht mehrere Gäste der Konfirmationsfeier als Zeugen vernommen hatte, war das Landgericht von der Version des Jugendlichen überzeugt und wies die Klage ab. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Oldenburg konnte ebenfalls nicht nachgewiesen werden, dass der 13-Jährige den Ball gezielt auf den Kläger geworfen hatte. Da der Schaden ein Unfall gewesen sei, könne der Kläger auch keine Schmerzensgeldansprüche gegen den Jungen geltend machen. Damit ist das Urteil des Landgerichts jetzt rechtskräftig.
 
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