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Luftverkehr: Richtige Absicherung für Drohnenbesitzer

München, 30.10.2020 | 17:35 | dmi

Im Schadensfall kann das Drohnenfliegen schnell zu hohen Kosten führen. Drohnenpiloten sind daher gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abzuschließen.

Mann mit DrohneHobbypiloten müssen eine Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abschließen.
Viele Hobbypiloten wissen nicht, dass eine Drohnenversicherung per Gesetz vorgeschrieben ist. Eine eigene Drohnenversicherung ist jedoch nicht zwingend notwendig, denn auch immer mehr Privathaftpflichtversicherungen schließen das Risiko Drohnenfliegen mit ein. 

Bei CHECK24 bieten circa zwei Drittel der Privathaftpflichttarife auch einen Versicherungsschutz für Drohnen. Eine gute Privathaftpflichtversicherung inklusive Drohnenschutz ist im Singletarif bereits ab 30 Euro jährlich erhältlich.
Drohnenbesitzer, deren Haftpflichtversicherung bereits mehrere Jahre alt ist, sollten genau hinschauen. Ältere Tarife enthalten meist keinen Drohnenschutz, weshalb sich der Wechsel zu einer Privathaftpflichtversicherung mit höherem Leistungsumfang zu oft günstigeren Konditionen lohnen kann.
 

Wissenswertes für Drohnenbesitzer

Neben der Versicherungspflicht sollten Drohnenpiloten auch auf weitere Regeln achten. So muss eine Drohne, die ein Gewicht von 250 Gramm übersteigt eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse tragen. Höhere Gewichtsklassen benötigen außerdem eine bestandene Theorieprüfung des Piloten und eine behördliche Erlaubnis. 

Weiterhin muss eine maximale Höhe von 100 Metern außerhalb von Modellflugplätzen eingehalten werden. Fremde Grundstücke dürfen nur mit Genehmigung überflogen werden. Ein grundsätzliches Flugverbot besteht in der Nähe von Flughäfen sowie Regierungsgebäuden.

Weitere Informationen zum Download: Pressemitteilung

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